Die Bundesregierung plante die "Abschaffung des Abzugs von Aufwendungen für Geschenke - soweit es sich
nicht um einen Werbeartikel handelt - als Betriebsausgabe". Werbeartikel sind aber Produkte, die durch einen
dauerhaften Aufdruck als Werbeträger verschenkt werden.
Unter folgenden Voraussetzungen sind Aufwendungen für Werbeartikel an Geschäftsfreunde als
steuermindernde Betriebsausgabe berücksichtigungsfähig:
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Die Aufwendungen für Werbeartikel dürfen je Empfänger und je Wirtschaftsjahr EURO 35,--
nicht übersteigen.
- Die Aufwendungen für Werbeartikel müssen einzeln und getrennt von den übrigen
Betriebsausgaben in der Buchhaltung festgehalten werden. Aus dem Buchungsbeleg muss sich der Name des
beschenkten Geschäftspartners ergeben.
Ausgenommen davon sind Streuartikel und kleine Werbeartikel im Wert von bis zu € 5,00; für diese Artikel ist kein Namensnachweis der Empfänger erforderlich! Für diesen Fall empfehlenswert ist
ein Unterkonto des Kontos "Werbeartikel", benannt "Streuartikel unter € 5,00",
auf dem Sie die Rechnung Ihres Werbeartikelspezialisten in einer Summe buchen (Sammelbuchung).
Damit haben Sie natürlich einen beträchtlichen Spielraum bekommen, der mit der Beratung
eines Werbeartikel-Spezialisten - auch steuerlich - attraktiv werden kann.
Beispiel: Tangiert die 35 Euro-Grenze?
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Sie versenden an Ihre Kunden zum Valentinstag eine kleine Aufmerksamkeit für € 2,50
(Namentlich nicht nachweispflichtig/Sammelbuchung)
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Nein |
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Zu Ostern wünschen Sie "Frohe Ostern" mit z.B. einem Plüschhasen zum Preis von €
6,00 (Namentliche Nachweispflicht/Konto Werbeartikel)
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Ja, mit € 6
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Zum Geburtstag des Kunden senden Sie ein hübsches Geschenk mit Einzelnamensgravur zu €
10,90(Namentliche Nachweispflicht/Konto Werbeartikel)
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Ja, mit € 10,90 |
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Zur Urlaubszeit wünschen Sie einen "erfrischenden Urlaub" und legen eine Kleinigkeit zu
€ 2,50 diesem Schreiben bei.(Namentlich nicht nachweispflichtig/Sammelbuchung)
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Nein |
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Zur Messe laden Sie mit einem die Einladung unterstreichenden Werbeartikel ein. Auch hier sollte es sich nur um eine Kleinigkeit handeln (z.B. 1,00 €) (Namentlich nicht nachweispflichtig/Sammelbuchung)
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Nein |
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Auf der Messe bedanken Sie sich mit einem Präsent für den Besuch z.B. für € 7,00
(Namentliche Nachweispflicht/Konto Werbeartikel)
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Ja, mit € 7
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Zum Beginn der Adventszeit senden Sie an das gesamte Einkaufsteam Ihres Kunden z.B. einen speziell
für Sie angefertigten Adventskalender zum Preis von ca. € 4,00 (Namentlich nicht
nachweispflichtig/Sammelbuchung)
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Nein |
Nun kommt endlich Weihnachten und Sie können dem Kunden noch ein Präsent
senden, welches den Betrag von € 11,00 nicht übersteigen darf (Namentliche Nachweispflicht/Konto
Werbeartikel)
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Ja, mit € 11 |
Summe der nachweispflichtigen Werbeaufwendungen des Empfängers/Jahr
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€ 34,90 |
Ergebnis:
Sie haben sich an die steuerlichen Vorschriften für die Abzugsfähigkeit von Werbeartikeln gehalten. Durch den geschickten Einsatz und das Wählen der richtigen Zeitpunkte waren Sie aber achtmal mit Ihrem Firmennamen durch ein - hoffentlich auch gut ausgewähltes Präsent - auf dem Tisch Ihres Kunden.
Wichtige Ausnahmen:
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Ohne jegliche Einschränkung abzugsfähig sind Geschenke an Arbeitnehmer.
Diesen "geldwerten Vorteil" muss aber der Arbeitnehmer versteuern, sofern das Geschenk pro Mitarbeiter mehr als 40 EURO kostet.
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Werbeartikel, die gemäß neuer Zugabeverordnung in Verbindung mit dem Kauf eines Produktes abgegeben werden, unterliegen nicht der Nachweispflicht. Dies betrifft alle Artikel, die anstatt von Rabatten oder als Kaufanreiz ausgegeben werden.
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